Elternbrief des Landes Hessen zum Lockdown vom 16.12.2020 bis 10.1.2021
Die Landesregierung hält es im Einklang mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 für erforderlich, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum zu reduzieren.

Für den Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten daher folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:
- Der Betrieb soll vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
- Die geplanten Schließzeiten werden umgesetzt.
- Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot ausgesprochen.
- Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
- Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
- Wir appellieren aber dringend an alle Eltern, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist.
- Für Eltern werden vom Bund zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Über Näheres werden sie schnellstmöglich informiert.
Die erneute Herausforderung, die diese Maßnahmen für Sie als Eltern und Familien bedeutet, ist uns sehr bewusst.