buehnenbild_auftrag_zelck_drk.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Infos zur Trägerschaft

Deutsches Rotes Kreuz

DRK Soziale Einrichtungen GmbH

Tel: 05621 - 78 92 -0 E-Mail: service@drk-gmbh.de Königsquellenweg 2a
34537 Bad Wildungen HR B 2382 beim Amtsgericht Korbach

Das DRK bietet mit der Übernahme der Trägerschaft der Kindergärten eine Dienstleitung an. Der Leistungsumfang der enthaltenen Dienstleistung entspricht mindestens dem derzeitigen Angebot der kommunalen Kindergärten.

Zukünftige Änderungen in Art und Umfang der Leistungen werden in einem Kita-Beirat beschlossen, in dem die Stadt / Gemeinde xxxxx den Vorsitz hat.

Änderungen im Personalschlüssel, in der Bezahlung der Mitarbeiter, in den Öffnungszeiten usw. sind von unserer Seite nicht beabsichtigt. Die verbindlichen Kennzahlen und Rahmenbedingungen legt die Stadt / Gemeinde xxxxxx fest.

Verwaltung der Kindergärten

Das DRK übernimmt die komplette Abrechnung der Kindergärten. Dazu gehören die Einzüge der Elternbeiträge, die Beantragung und Abrechnung der Zuschüsse des Landes und die Rechnungslegung an die Stadt. Weiterhin das komplette Personalcontrolling mit Urlaubsplanung, Vertretungsüberwachung sowie Überstundenabrechnung und Personalabrechnung der eigenen Kräfte.

Direkter Ansprechpartner

Herr Werner

Tel: 05621 - 7892-10

E-Mail: juergen.werner@drk-kita.org

Die Übernahme der Verwaltungsaufgaben beinhaltet insbesondere

  • Die Beantragung und Pflege von Betriebsgenehmigungen durch den Landkreis.
  • Die Überwachung des monatlichen Personaleinsatzes, der Gruppengröße und Zusammensetzung nach neuem Kifög.
  • Die monatliche und jährliche Beantragung von Zuschüssen aus dem hessischen Kindergartengesetz bzw. dem Bund und der Abrechnung von Integrationsmaßnahmen.
  • Die Erhebung und Abrechnung der monatlichen Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch.
  • Die statistische Aufstellung aller Daten für die Stadt xxxxx bzw. das Land Hessen.
  • Die versicherungsrechtliche Absicherung des laufenden Betriebes der Kindergärten. ·
  • Die Übernahme und Abrechnung aller laufenden Kosten z.B. Telefon, Heizung, Reparaturen u.a. Sofern gewünscht, übernehmen wir auch die gesamte haustechnische Versorgung einschließlich der Pflege der Außenanlage mit Winterdienst

Personal

Das gesamte Personal der bestehenden Kindergärten wird vom DRK per Gestellungsvertrag mit der Stadt / Gemeinde xxxxxx übernommen. An der tariflichen Einordnung und den Entgelten ändert sich für die Mitarbeiter nichts. Damit bleiben die bisherigen Mitarbeiter Angestellte der Stadt / Gemeinde xxxxxx.

Das DRK als einer der großen Wohlfahrtsverbände besitzt einen eigenen Tarifvertrag, der an den TvÖd angelehnt ist. Wir bieten an, dass alle neu eingestellten Mitarbeiter über das DRK beschäftigt werden. Die neuen Mitarbeiter sind ebenfalls tarifgebunden, aber nicht ZVK-pflichtig, da wir eine eigene (preiswertere) Altersversorgung anwenden.

Pädagogische Konzeption

Die Kindergärten der Stadt / Gemeinde xxxxxx arbeiten nach individuellen Konzepten. Diese finden bei der Übernahme der Trägerschaft weiterhin Anwendung.

Für unsere Kindergärten gilt: · Jeder Kindergarten hat individuelle Stärken und Ansprüche. Dies muss in der Konzeption und in der täglichen Arbeit erkennbar sein. · Die Konzeptionen werden mit und durch die Mitarbeiter weiterentwickelt und gelebt. Das DRK als Träger der Kindergarteneinrichtung erstellt eine verbindliche Rahmenkonzeption für alle Kindergärten. Diese ist das Leitbild der Einrichtungen. Ergänzend und vertiefend gibt es für jeden Kindergarten eine eigene Hauskonzeption, die auf die Besonderheiten und Stärken der Einrichtung abgestimmt ist.

Kita-Beirat

Die Stadt / Gemeinde als Auftraggeber muss einen prägenden Einfluss auf die personelle, pädagogische und finanzielle Entwicklung der Kindergärten haben, auch weil sie weiterhin in der Pflicht zur Bezuschussung der Kindergärten steht. Hierzu richten wir einen gemeinsamen Kindergartenbeirat ein, der z.B. aus drei Vertretern des DRK und vier Vertretern der Stadt xxxxxxx besteht. Vorsitz durch den Bürgermeister. Aufgaben des Beirates wären u.a. · Änderungen des Angebotes, Erweiterung der Öffnungszeiten, Neue Betreuungsangebote u.ä. · Annahme der pädagogischen Konzeption und Überwachung der Weiterentwicklung

Der Kita-Beirat dient zu Steuerung und zum Informationsaustausch zwischen dem Träger und der Stadt xxxxxx.

Nutzen der Stadt und der Einrichtungen

Nach unserer Erfahrung als Übernehmer von Trägerschaften ehemals kommunaler Kindergärten sind in einigen Bereichen Kostensenkungen möglich, ohne an der Qualität oder der Mitarbeitervergütung zu sparen.

Beispielsweise in der verbesserten Planung der eingesetzten Mitarbeiter in Rahmen von Dienstplänen und festen Gruppenzeiten und dem Einsatz von qualifizierten Aushilfen in der Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Senkung der Personalkosten in der kommunalen Verwaltung durch Übernahme der Verwaltungsleistung durch das DRK.

Weitere Nutzung für die Einrichtungen sind u. a. ein zentraler Ansprechpartner für alle Kindergärten. · Eigene Fortbildungsveranstaltungen durch das DRK, Erste-Hilfe-Kurse, gesetzlich vorgeschriebene Hygienefortbildungen und Betreuung durch unseren Betriebsarzt. · Gemeinsame Beschaffung über das DRK über Einkaufsgemeinschaften bzw. Rahmenverträgen